Terms and Conditions
Note: This is an English translation provided for convenience. The legally binding version is the German original — please refer to the German version for legal purposes.
§ 1 Scope
(1) These General Terms and Conditions (nachfolgend „Terms") apply to all contracts between Moneikos GmbH, Oberhachinger Straße 22, 82031 Grünwald (Munich Local Court, HRB 300075, hereinafter "Contractor") und seinen Auftraggebern (hereinafter "Client") regarding engineering, conversion and bespoke services.
(2) Deviating or supplementary conditions of the Client only apply, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Consumer within the meaning of these Terms per § 13 BGB any natural person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Entrepreneur within the meaning of these Terms per § 14 BGB any natural or legal person or partnership with legal capacity, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Contract Conclusion
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar. Sie ist eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, eine inquiry zu stellen.
(2) Auf Grundlage der inquiry erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, schriftliches Angebot mit Scope of Services, Zeitplan und Preis (nachfolgend „Engineering Proposal").
(3) The contract is concluded through the express written acceptance of the Engineering Proposal by the Client.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Leistung sind die im jeweiligen Engineering Proposal individuell vereinbarten Leistungen. These may include in particular: BiTurbo-Conversion, Software Calibration, Komponenten-Engineering, Aufbau, Folierung, consulting and supplementary engineering services.
(2) Sofern eine Leistung in Stages oder Modulen erbracht wird, gelten die im Program beschriebenen Module als unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der Scope of Services im individuellen Engineering Proposal.
(3) Due to the individual nature of the services, the Contractor reserves the right, im Rahmen des Engineerings notwendige technische Anpassungen vorzunehmen, insofar as these secure the success of the services and are reasonable for the Client.
§ 4 Prices and Paymentsbedingungen
(1) Die im Engineering Proposal genannten Preise sind verbindlich. All prices are, sofern nicht anders angegeben, in euros net plus statutory VAT.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von typischerweise 30–50 % des Auftragsvolumens bei Contract Conclusion zu verlangen. Weitere Zahlungstermine ergeben sich aus dem Engineering Proposal.
(3) Zahlungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, to demand default interest at the statutory rate (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, for entrepreneurs 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
(5) Bankverbindung: [IBAN, BIC, BANK]
§ 5 Leistungszeit und Lieferzeit
(1) Die im Engineering Proposal genannten Zeitfenster sind Richtwerte. Due to the individual nature of the service and possible delivery times of third-party components, exact dates can only be guaranteed to a limited extent.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, supply bottlenecks or other circumstances for which the Contractor is not responsible extend the performance time appropriately. The Contractor shall inform the Client immediately.
(3) Verzögerungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (z. B. verspätete Anlieferung des Fahrzeugs, ausstehende Mitwirkungshandlungen), gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Cooperation Obligations
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Dokumente, Schlüssel und Zugänge fristgerecht und vollständig bereitzustellen sowie das Fahrzeug rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Retention of Title
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohns bleiben alle vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eingebaute Komponenten zurückzunehmen, sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist.
§ 8 Warranty
(1) The Contractor provides warranty in accordance with the statutory provisions of contract for work and services law (§§ 631 ff. BGB).
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Warrantysfrist 12 Monate ab Abnahme. Statutory periods apply to consumers.
(3) The warranty does not cover damages, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter, Wartungsversäumnisse, Einsatz nicht freigegebener Kraftstoffe oder bestimmungswidrigen Einsatz (z. B. nicht vereinbarter Renneinsatz) verursacht werden.
(4) Verschleißteile (Kupplungen, Bremsen, Reifen, Spark Plugs, Filter etc.) sind von der Warranty ausgenommen, soweit kein Material- oder Verarbeitungsfehler des Auftragnehmers vorliegt.
§ 9 Liability
(1) The Contractor is liable without limitation for damages resulting from injury to life, des Körpers oder der Gesundheit, as well as for damages due to intentional or grossly negligent conduct.
(2) Für Schäden, which are based on a simple negligent breach of essential contractual obligations, haftet der Auftragnehmer beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Liability des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) The Contractor is not liable for damages, die aus einem nicht freigegebenen Einsatz des Fahrzeugs entstehen (insbesondere unautorisierter Renneinsatz, Manipulation der Software durch Dritte, mechanical interventions after delivery).
§ 10 Confidentiality
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zur Kenntnis gelangenden Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) The obligation of confidentiality continues for three years after the contractual relationship ends.
§ 11 Privacy
Die Verarbeitung personenbezogener Data erfolgt nach Maßgabe der Privacy Policy.
§ 12 Applicable Law und Place of Jurisdiction
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, insofar as this does not deprive the consumer of the protection granted by mandatory provisions of the law of the state of his habitual residence.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Place of Jurisdiction für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
§ 13 Salvatorische Klausel
Should individual provisions dieser Terms unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.